Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine vondie wichtigsten Grundsätze und Kriterien der Gerechtigkeit. Die rechtlichen Grundlagen der Grundsätze der Unabhängigkeit wurden auf dem 7. UN-Kongress verabschiedet, auf dem 1985 die Probleme der Verbrechensbekämpfung und ihrer Verhütung erörtert wurden. Diese Bestimmungen wurden dann wiederholt durch verschiedene internationale und nationale Rechtsakte ergänzt und präzisiert.
Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden.bei art. 120 der Verfassung von Russland, wo der Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter angegeben ist. Sein Wesen kann wie folgt ausgedrückt werden: Die Richter in der Russischen Föderation sind unabhängig und gehorchen keinen anderen Institutionen als der Verfassung und dem Bundesgesetz. Nach der Verabschiedung der neuen Fassung der Verfassung der Russischen Föderation im Gesetz über den rechtlichen Status der Justiz wurde festgestellt, dass die Richter in Bezug auf ihre rechtlichen Tätigkeiten niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig sind.
Die Bedeutung dieser Bestimmung sollte so verstanden werdenSchaffung von Bedingungen für die berufliche Tätigkeit von Richtern, die es ihnen ermöglichen, Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen und nach ihren eigenen Überzeugungen zu treffen. Diese Bedingungen können nur dann als umgesetzt angesehen werden, wenn das Gericht in Übereinstimmung mit dem Gesetz autonom ist und vor jeglichem Einfluss von außen geschützt ist.
Nur in diesem Fall gewährleistet der Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter die Unabhängigkeit des gesamten Rechtssystems.
Die richterliche Unabhängigkeit gilt alseine Voraussetzung für die Rechtspflege, die von Druckversuchen von Einzelpersonen und Organisationen, einschließlich staatlicher Stellen, befreit wird. Das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter impliziert, dass sich das Gericht in jeder seiner Entscheidungen von seiner Überzeugung leiten lässt, die auf Recht und Rechtsbewusstsein beruht.
Die Unabhängigkeit der Richter ist wie die der anderen ein GrundsatzDie Unverletzlichkeit der Richter wird durch verfassungsmäßige Garantien gewährleistet: ein besonderes Verfahren für die Ausübung des Rechts, ein Verbot der Einmischung in die gerichtliche Tätigkeit, die Gewährleistung der Unverletzlichkeit der Richter und anderer.
Alle diese Garantien können in eingeteilt werdenpolitisch, wirtschaftlich, rechtlich und beruflich. Der Grundsatz der Unverletzlichkeit und Unverletzlichkeit von Richtern sollte als eine dieser Garantien angesehen werden, die in dieser Klassifikation einen besonderen Stellenwert einnimmt, da er unmittelbar aus mehreren Bereichen seines Einflusses auf die Rechtsstellung von Richtern berücksichtigt wird.
Politische Garantien beinhalten Anforderungen fürRichter sollten keine Mitglieder politischer Parteien und anderer Organisationen sein, die ihren Einfluss oder ihre Autorität möglicherweise als Ressource zur Beeinflussung eines Richters nutzen können. Darüber hinaus verbietet das Prinzip der Unabhängigkeit der Richter, die Interessen von Personen in Institutionen und Organisationen, einschließlich der Interessen staatlicher Stellen, zu vertreten.
Zu den wirtschaftlichen Garantien zählen Normen, nach denen die Justiz auf Kosten des Staates mit freiem Wohnraum und einigen Sozialleistungen ausgestattet wird.
Die gesetzlichen Garantien umfassen Normen, die die Richter rechtlich davor schützen, die berufliche Tätigkeit von Personen, einschließlich der staatlichen Institutionen, zu beeinträchtigen.
Professionelle Garantien sind dasDer Staat schützt nicht nur die Richter gesetzlich, sondern auch die Familienangehörigen. Die Liste der beruflichen Garantien sollte auch ein besonderes Verfahren für die Ernennung der Justiz und ihre Ersetzung enthalten.
Das Gesetz sieht auch ein System zur Genehmigung von Fällen vor, in denen Richter gestört werden oder Druck auf sie ausgeübt wird.
So in Gesetz zu verankernDer in Rede stehende Grundsatz trägt zur objektiven und unparteiischen Erfüllung der Aufgaben der Justiz durch die Gerichte bei. Ein Einfluss von außen auf sie ist nicht hinnehmbar und nach den gesetzlichen Bestimmungen mit einer Haftung verbunden.