Brandschutzmaßnahmen

Die Brandstatistik von Jahr zu Jahr ist enttäuschend.So wurden 2011 in Russland täglich 460 Brände verzeichnet, bei denen mehr als 30 Menschen ums Leben kamen und ebenso viele Menschen verletzt wurden. Der Sachschaden belief sich täglich auf 46 Millionen Rubel. 4-mal mehr Menschen sterben bei Bränden als in anderen Notfällen. Daher ist das Problem der Gewährleistung des Brandschutzes sowohl im Wohnbereich als auch in den Einrichtungen von Organisationen akut.

Jeder Leiter der Organisation oderEin Einzelunternehmer ist in seinem Betrieb verpflichtet, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Das System solcher Ereignisse unterscheidet drei Komponenten.

  1. Einrichtung eines Brandregimes.

Der Brandschutz umfasst folgende Brandschutzmaßnahmen:

- Reihenfolge und Zeitpunkt der feuergefährlichen Arbeiten festlegen;

- wenn zulässig, Raucherbereiche ordnungsgemäß ausrüsten;

- die Reihenfolge bestimmen, in der elektrische Betriebsmittel bei einem Brand abgeschaltet werden;

- Wenn es sich um einen explosiven Stoff handelt, werden die geeigneten Lagerorte und ihre maximal zulässigen Mengen bestimmt.

- am Ende der Schicht oder des Arbeitstages die Reinigung von brennbaren Abfällen und Materialien sowie die Inspektion der Räumlichkeiten organisieren;

- das Personal anweisen und die Bestimmungen und Verfahren für den Brandfall festlegen;

- eine Liste der zur Ausführung verbotenen Arbeiten erstellen, ohne die Brandschutzvorschriften zu kennen.

2. Aufrechterhaltung und Unterstützung der Feuerlöschbedingungen in Gebäuden und Bauwerken, in jedem Innenraum und in offenen Bereichen, Bereichen.

Hierzu sind folgende Brandschutzmaßnahmen durchzuführen:

- speziell ausgewiesene Orte mit Mitteln und Ausrüstungen zum Löschen eines Feuers ausstatten;

- in den Räumen eine Brandmeldeanlage und eine Brandmeldeanlage installieren;

- sicherstellen, dass alle Hydranten, Hydranten, Brandschutztüren, Ventile und sonstigen Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind;

- Außenbeleuchtung installieren;

- Halten Sie die Zugänge zum Gebäude und zu den Bauwerken für die Durchfahrt eines Feuerwehrautos frei.

- sicherstellen, dass eine direkte Telefonverbindung zur nächstgelegenen Feuerwehr besteht;

- Überwachen Sie die Funktionsfähigkeit der Notausgänge. Installieren Sie keine Blindgitter an den Fenstern.

3.Überwachen, wie die allgemeinen Brandschutzanforderungen während des Betriebs, der Wartung und Reparatur eines Gebäudes, eines Gebäudes, einzelner Strukturen sowie der Ausrüstung, des Inventars, der Versorgungsnetze usw. erfüllt werden. Dazu benötigen Sie:

- die für die Durchführung verantwortlichen Personen ernennengeplante und außerplanmäßige Inspektionen, bei denen der Brandzustand bewertet wird und wie die örtlichen Mitarbeiter die Brandschutzregeln und -maßnahmen einhalten;

- den messtechnischen Dienst rechtzeitig mit Messgeräten für Feuerlöschgeräte ausstatten;

- Unterstützung der Brandinspektoren bei der Inspektion der Gebäude, Strukturen und internen Räumlichkeiten der Organisation.

Nur wenn alle oben genannten Aktivitäten in Organisationen durchgeführt werden, ist der Brandschutz gewährleistet.

70% der Brände treten im Wohnbereich auf.Seit 2005 sind die Kommunen verpflichtet, vorrangige Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Das bedeutet, dass die Kommunen die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Rettung von Personen und Sachwerten während eines Brandes ergreifen müssen. Diese Maßnahmen umfassen:

- Lösung von rechtlichen, materiellen, technischen und finanziellen Problemen im Zusammenhang mit dem Brandschutz;

- Entwicklung von Plänen und Programmen zur Gewährleistung des Brandschutzes von kommunalem Eigentum und deren Umsetzung;

- Beschaffung von Mitteln und Kräften für die Brandbekämpfung, Organisation von Rettungseinsätzen;

- Einrichtung eines Brandschutzregimes und Kontrolle über dessen Umsetzung;

- Warnung der Bevölkerung vor dem Brand, Kommunikation, freier Durchgang für Feuerwehrautos;

- Verbreitung von Kenntnissen über den Brandschutz unter der Bevölkerung und den Verantwortlichen;

- Organisation des freiwilligen Brandschutzes.

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