Die Frage nach dem Verhältnis der Rechtskategorien zuMoral und Ethik ist eine der schwierigsten in der Rechtsprechung. Seit vielen Jahrhunderten wird versucht, entweder diese Kategorien zu trennen oder auf jeden Fall ein akzeptables Gleichgewicht herzustellen. Heute ist das Problem jedoch noch lange nicht gelöst.
Das Gesetz und die religiösen Normen sind inEnge Kommunikation untereinander wird von den meisten Experten anerkannt. In Russland neigen vielleicht nur die radikalsten Vertreter der libertären Theorie (V. Chetvernin, N. Varlamova und andere) dazu, Moral und Recht zu polarisieren und religiöse Normen jenseits des Rechtsbereichs zu übernehmen. Beispiele zeigen, dass dies schlecht ist, weil selbst der grundlegende Rechtsbegriff der Libertären - der Freiheitsbegriff - klare ethische Wurzeln hat und über die Grenzen der Ethik hinaus im Wesentlichen seine Bedeutung verliert.
Das wichtigste Merkmal des ReligionsrechtsEs ist so, dass die in den heiligen Büchern festgehaltene übermenschliche Institution, die als Quellen religiöser Normen betrachtet wird, als die grundlegende Grundlage aller Normen anerkannt wird. Die Autorität der Einrichtung ist unbestritten, und jede menschliche Tat wird danach beurteilt. Gleichzeitig ist das gesamte Rechtssystem weitgehend von religiösen Dogmen geprägt.
Ein Merkmal des Religionsrechts ist dasals "objektives Gesetz" gelten die als "übermenschlich" anerkannten und in den heiligen Büchern verzeichneten Normen. Klassische Beispiele des Religionsrechts sind die Gesetze des Spätmittelalters, die die Grundlage für die Gerichte der Inquisition bildeten (insbesondere in Deutschland, wo die "rechtlichen" Grundlagen der Gerichte der Inquisition genauer dargelegt wurden). Viele alte Rechtssysteme, zum Beispiel die berühmte "Avesta", schreiben Gerichtsverfahren vor, die auf legendären Postulaten beruhen Ahura Mazda enthüllt religiöse Normen. Beispiele sind oft sehr aussagekräftig: Auch ein Hund erscheint als Rechtssubjekt.
In den meisten Fällen ein Merkmal der religiösenDas Recht ist, dass es nur innerhalb der Gemeinschaft der Glaubensgenossen handelt. Nichtjuden sind keine Gegenstände des Religionsrechts. Sie unterliegen entweder dem Exil oder sogar der physischen Zerstörung, wenn ihre Aktivitäten und Kulte von den offiziellen Behörden nicht akzeptiert werden (Beispiele sind die Vertreibung von Juden aus dem christlichen Spanien im Jahr 1492, die Vertreibung von Armeniern durch die Türken im Jahr 1915 usw.) oder Ungläubige werden einfach aus dem religiösen Recht herausgenommen System. Beispielsweise gelten im modernen Iran die folgenden religiösen Rechtsnormen: Für Gläubige gibt es ein Alkoholverbot und für Einwohner Europas oder Juden wird eine Ausnahme gemacht. Dies wird am häufigsten dadurch erklärt, dass Menschen wahren Glaubens nach allen Ritualen und Regeln ins Paradies gelangen können und die Nichtjuden bereits ihre Wahl getroffen haben bzw. man sich nicht um ihre Seelen kümmern kann. Unterschätzen Sie natürlich nicht die historischen und religiösen Traditionen, die oft die Nuancen der gesetzlichen Normen bestimmen.
Ist das "klassische" ReligionsgesetzEine Ausnahme in der modernen Geschichte bildet die Frage nach dem Verhältnis von Recht und Moral, die ebenfalls weitgehend auf religiösen Traditionen beruht. Sie ist eine der wichtigsten in der Rechtsprechung. Vielleicht ist dies sogar das wichtigste Thema. In der Tat, ist eine bestimmte etablierte Norm der Beziehungen (gleichgültig gegenüber der Ethik) richtig? Oder können nur diejenigen, die ethische Gründe haben, als richtig angesehen werden? Ist ein Dekret des Königs, unabhängig von seiner ethischen Komponente, eine rechtliche Handlung? Im System des Religionsrechts stellt sich eine solche Frage überhaupt nicht, denn kein König wagt es, ein Dekret zu erlassen, das den Schriften widerspricht. Eine andere Sache ist das weltliche Recht, das andere Gründe hat. Eine primitive Frage: "Wenn der König oder die Regierung ein Dekret erlässt, das zur Vollstreckung der gesamten Bevölkerung des Landes verpflichtet, ist dieses Dekret dann legal?" Wenn ja, ist das Rechtssystem absurd. Wenn nein, wo liegen die Grenzen der Rechtskompetenz und wie werden sie festgelegt? In der modernen Wissenschaft gibt es mehrere alternative Antworten darauf.
Vertreter dieser Theorie kommen insbesondere ausVorstellungen darüber, wie das Gesetz und die religiösen Normen zusammenhängen, da sie von der Heiligkeit des Gesetzes ausgehen. Seine Ursprünge gehen auf alte chinesische Rechtspraktiken zurück. Rechtsnormen bedürfen keiner Diskussion und Kommentierung, sie werden als Grundsatz akzeptiert. Der Legismus könnte Teil des Religionsrechts werden, aber die Beziehungen hier sind komplex: Das Religionsrecht ermöglicht in der Regel die Anpassung der Gesetze an den Geist der göttlichen Einstellungen. In diesem Sinne ist es wahrscheinlicher, dass der Legismus das Sozial- und nicht das Religionsrecht absolutiert.
Diese Theorie zeigt auch auf ihre eigene Weise, was religiöse Normen sind. Beispiele mögen unterschiedlich sein, aber zuallererst ist es mit dem Namen von G. Kelsen verbunden.
Verhältnis des Jusnaturalismus zum Religionsrechtganz anders. Sehr oft - bis heute - nehmen Befürworter des Legalismus religiöse Gesellschaftsnormen, die in fast jeder Religion verankert sind („töte nicht“, „stehle nicht“ usw.), in die Liste der natürlichen Normen der Menschheit auf, die die Konturen des Rechtsbildes jeder Epoche bestimmen sollen .
Diese Theorie ist eine der gefragtesten inDas moderne Leben, jedenfalls im heutigen Russland, geht von der Tatsache aus, dass das Gesetz ein bestimmtes Normensystem konsolidiert, das in dieser Zeit auf natürliche Weise entstanden ist. Die Haltung des Rechtspositivismus zur religiösen Moral und zum religiösen Recht ist zweifach: Zum einen berücksichtigt der Positivismus religiöse Erfahrungen und ignoriert sie, wenn sich die Bedingungen geändert haben, wenn die Ethik der religiösen Normen aufhört zu wirken. Beispiele können eine Vielzahl von angegeben werden. So kann der Rechtspositivismus leicht sowohl mit der sowjetischen (antireligiösen) als auch mit der postsowjetischen Situation koexistieren.
Prominentester Vertreter ist der berühmte amerikanische Rechtstheoretiker Lon Fuller.
Diese Theorie ist mit dem Namen von V.S.Nersesyantsy jedoch war die endgültige Fertigstellung in den Schriften seiner Schüler. Das Wesen der Theorie ist, dass das Gesetz die menschliche Freiheit ist, die nur durch die Freiheit eines anderen begrenzt ist. Befürworter dieser Theorie versuchen, alle religiösen Normen und Werte außerhalb des Rechtsbereichs zu machen (Nersesyants selbst bestand darauf). Laut Libertaristen ist die Religionsethik ein ernstes Hindernis für die Rechtsstaatlichkeit, da sie behauptet, eine Art "universeller" Werte zu sein, die die Freiheit einschränken. Darüber hinaus bemerken die Befürworter dieser Theorie nicht das Paradoxon, dass die Freiheit selbst, von ihnen als ontologische Kategorie verstanden, nicht nur in direktem Zusammenhang mit der Ethik steht, sondern (zum Beispiel im Christentum) auch mit der Religionsphilosophie.