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Das Eigentumsrecht im römischen Recht: Merkmale

Römisches Recht ist eine großartige Arbeit von Rechtsanwältendieser Zeit. Bis heute wurden die Konzepte der antiken römischen Wissenschaftler verwendet. Getrennt davon wird der zivile Sektor und dementsprechend Eigentum wurde fast vollständig übernommen.

Eigentumsrecht im römischen Recht
Im römischen Recht war diese Kategorie etwas andersvon heute. Aber es ist natürlich auch sehr interessant. Nach den Bestimmungen des damaligen Rechtsinstituts kann man den Verlauf der Geschichte verfolgen. Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen, die einen solchen legislativen Teilsektor betreffen, wie das Eigentumsrecht im römischen Recht.

Inhalt der römischen Eigentumsrechte

Dieses Konzept entstand in der Zeit des Königreichs.Ursprünglich bedeutete dies die ausschließliche und unbeschränkte rechtliche Dominanz einer bestimmten Person gegenüber einer Sache. In der klassischen Periode wurde das Eigentumsrecht im römischen Recht durch die folgende Liste von Attributen bestimmt: Zugehörigkeit, Herrschaft und Unabhängigkeit.

Römisches Recht Erwerb von Eigentumsrechten
Trotz der Tatsache, dass diese Macht warAbsolut, die Macht des Besitzers war nicht so. Der römische Staat skizzierte einen gewissen Rahmen des Primats über das Ding. Sie wurden aufgefordert, die Möglichkeit der Koexistenz vieler Eigentümer zu gewährleisten. Das heißt, das Eigentumsrecht im römischen Recht wurde als die Befugnis verstanden, ein Ding zu gebrauchen, darüber zu verfügen und seine nützlichen Eigenschaften zu verwenden, aber nur in den Grenzen, die vom Staat festgelegt wurden. Für das Gemeinwohl wurden zahlreiche Dienstbarkeiten eingerichtet. Zum Beispiel wurde der Eigentümer gezwungen, seinem Nachbarn zu erlauben, Obst von seinen Bäumen auf dem Territorium eines anderen zu sammeln.

Römisches Recht: Erwerb von Eigentumsrechten

In der Wissenschaft dieser Zeit gab es zwei GruppenGründe für den Erwerb der Befugnisse des Eigentümers. Die ursprünglichen Methoden hängen nicht vom Willen des Vorbesitzers ab. Dazu gehören occupatio (Zuordnung von verwaisten, verlassenen oder ergriffen Dinge), Thesaurus (Erwerb des gefundenen Objekts, wenn es unmöglich ist, den Vorbesitzer zu schaffen), Commixtio (eine Mischung von Materialien) und specificatio (Herstellung der neuen Spielereien von einem oder mehreren anderen). Aus beliebigen Gründen beziehen sich die vorherigen Host-Methoden. Nämlich mancipatio (feierliche Entfremdung Dinge), in iure cessio (imaginäre trial), traditio (Gegenstand der Übertragung).


Arten von Eigentum im römischen Recht
Arten von Eigentum im römischen Recht

Damals gab es eine Klassifizierung, nachwelche die Befugnisse des Eigentümers in Bezug auf eine bestimmte Sache bestimmt. Kviritskaya Eigentum wurde als das angesehenste betrachtet, weil es nur volle Bürger haben konnte, die das Recht auf den Erwerb von Dingen haben. Die Dominanz der Peregrines war dagegen begrenzt. Diese Kategorie von Menschen hatte nicht das Recht auf Eigentum an den zugewiesenen und damit teuren Dingen. Die Provinzherrschaft der Sache fand außerhalb Roms in Bezug auf die eroberten Gebiete statt. Menschen, die vor ihrer Gefangennahme in diesen Ländern lebten, behielten ihr Recht, sie zu benutzen, um Früchte zu gewinnen.

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